Begriffserklärung:

Einsatzarten:

T1 – Technischer Einsatz, Alarmstufe 1:
Bei diesen Einsätzen handelt es sich um einfache technische Einsätze wie z.B. Sturmschäden, beseitigen von Hindernissen, Auspumparbeiten u.ä.
Alarmiert wird nur die örtlich zuständige Feuerwehr.

T2 – Technischer Einsatz, Alarmstufe 2:
Unter die Alarmstufe T2 fallen Einsätze zur Menschenrettung wie z.B. nach Verkehrsunfällen oder anderen ähnlich gelagerten Unfällen.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere Feuerwehren, sodass insgesamt zwei hydraulische Rettungssätze eingesetzt werden können.

T3 – Technischer Einsatz, Alarmstufe 3:
Bei diesen Einsätzen handelt es sich um Einsätze mit mehrere Personen in Notlage (eingeklemmt, verschüttet,…) wie z.B. bei einem Autobusunfall, Eisenbahnunglück, Gebäudeeinsturz, u.ä.
Alarmiert werden die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere Feuerwehren, sodass insgesamt vier bis sechs hydraulische Rettungssätze eingesetzt werden können.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 3 aufgrund der eingelangten Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.

B1 – Brandeinsatz, Alarmstufe 1:
Kleinere Einsätze wie z.B. Müllbehälterbrand, brennender Papierkorb, Brandverdacht, Flurbrand, u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr.

B2 – Brandeinsatz, Alarmstufe 2:
Brände, bei denen 1 – 2 Löschzüge erforderlich sind oder voraussichtlich Atemschutz eingesetzt werden muss, wie z.B. Wohnungs- oder Kellerbrände.
Alarmiert wird hierbei die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens drei Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den drei Löschfahrzeugen muss mindestens eines ein Tanklöschfahrzeug sein, zwei Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgestattet sein.

B3 – Brandeinsatz, Alarmstufe 3:
Brände, bei denen 3 – 4 Löschzüge erforderlich sind wie z.B. Brand eines Wohnhauses, kleinerer Gewerbebetrieb, Dachstuhlbrand u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens sechs Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den sechs Löschfahrzeugen müssen mindestens zwei Tanklöschfahrzeuge sein. Mindestens vier Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgerüstet sein.

B4 – Brandeinsatz, Alarmstufe 4:
Brandeinsätze, bei denen mehr als 4 Löschzüge erforderlich sind wie z.B. Brand eines landwirtschaftlichen Objektes, Brand eines Industrieobjektes u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens neun Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den neun Löschfahrzeugen müssen mindestens drei Tanklöschfahrzeuge sein. Sechs Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgerüstet sein.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 4 aufgrund von vorgegebenen Einsatzplänen oder aufgrund der Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.

S1 – Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 1:
Kleinerer Schadstoffeinsatz wie z.B. eine Ölspur u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr.

S2 – Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 2:
Örtlicher Chemieunfall wie z.B. Chlorgasaustritt, kleinere Gewässerschäden, Austritt von geringeren Mengen Schadstoffen, in deren Bereich jedoch nur mit Schutzanzügen der Schutzstufe 3 gearbeitet werden kann.
Alarmiert wird neben der örtlich zuständige Feuerwehr auch noch eine weitere Feuerwehr, welche mit Körperschutzanzügen der Schutzstufe 3 ausgerüstet ist.

S3 – Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 3:
Größerer Ölaustritt, Ölaustritt auf Gewässer, Tankwagenunfall, Chemieunfall mit größeren Umweltschäden u.ä.
Alarmiert wird hierbei die örtlich zuständige Feuerwehr und die nächstgelegene Feuerwehr mit einem Schadstofffahrzeug.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 3 aufgrund der eingelangten Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.